Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 13. Dezember 2006 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" sowie das dazu gehörende „Fakultativprotokoll“ verabschiedet. Die Bundesrepublik hat beide Verträge unterzeichnet und ratifiziert. Sie sind damit in der Bundesrepublik rechtsverbindlich.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist eines von acht Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. In Deutschland ist das Übereinkommen seit dem 26. März 2009 geltendes Recht. Bund und Länder sind verpflichtet, die darin enthaltenen Gestaltungsaufträge umzusetzen. Die Konvention schafft keine gesonderten Rechte für Menschen mit Behinderungen. Sie konkretisiert vielmehr die international bereits anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen und formuliert sie vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen von sozialer Ausgrenzung und Bevormundung.

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglichen (Inklusion). Barrieren oder Zugangshindernisse, die dieser gleichberechtigten Teilhabe entgegenstehen, sollen beseitigt werden. Menschen mit Behinderungen sind nicht per Definition behindert, sondern werden von der Gesellschaft häufig behindert.

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Dezember 2012 den „Hamburger Landesaktionsaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ vorgelegt. Der Landesaktionsplan ist das zentrale Instrument des Senats, mit dem an der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Leitidee Inklusion gearbeitet wird. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen ist Aufgabe von Fachbehörden, Senatsämtern und Bezirken. Begleitet wird sie von der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen. Der Landesaktionsplan beschreibt einen auf Dauer angelegten, langfristigen Prozess. Er wird deshalb laufend fortgeschrieben und um weitere Themen und Maßnahmen ergänzt.


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